Therapieablauf

 

Erstgespräch und Probatorik

In einem Erstgespräch sprechen wir über euer/Ihr Anliegen und erhalten einen ersten Eindruck voneinander.

Außerdem können hier noch Fragen zu den Formalitäten besprochen werden.

 

Probatorik

In weiteren Gesprächen lernen wir uns besser kennen und entscheiden, ob für euer/Ihr Anliegen eine Psychotherapie sinnvoll ist. Bevor eine Psychotherapie beginnt, wird die Diagnostik durchgeführt, wobei auch Eltern und andere Bezugspersonen einbezogen werden können.

 

Therapie

Wenn wir nach der Probatorik gemeinsam in die Psychotherapie starten, finden ein bis zweimal wöchentlich Therapiegespräche von jeweils 50 Minuten statt. Bei Kindern werden Eltern bzw. Bezugspersonen in regelmäßigen Sitzungen in die Therapie mit einbezogen; Jugendliche (ab 15 Jahren) entscheiden dies selbst.

 

Schweigepflicht

Als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin unterliege ich der ärztlichen Schweigepflicht gemäß StGB §203 und der Berufsordnung. Diese Verschwiegenheit gilt auch gegenüber den sorgeberechtigten Eltern/Bezugspersonen, es sei denn, ihr bzw. Ihr Kind/Jugendlicher gibt dazu die Zustimmung. Das heißt, dass Eltern/Bezugspersonen keine konkreten Inhalte aus eurer Therapie erfahren. Ausnahmen erfolgen nur mit (schriftlicher) Genehmigung des Patienten/der Patientin. In der Regel sind Minderjährige ab 14 Jahren einwilligungsfähig, d.h. ab diesem Alter ist das Patientengeheimnis zu beachten. Auskunftspflicht gegenüber Dritten besteht nur dann, wenn der Patient/die Patientin sich oder andere gefährdet.