Kosten

 

Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. In welchem Umfang diese Kosten von Ihrer Krankenversicherung übernommen werden, ist abhängig von Ihrem individuellen Tarif. Bitte nehmen Sie zuvor Kontakt mit Ihrer Krankenversicherung auf, erfragen, welche Formalitäten bei der Beantragung einer Psychotherapie gewünscht werden und lassen Sie sich gerne entsprechende Unterlagen zuschicken. Mein Honorar basiert auf der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP/GOÄ).

 

Beihilfe

Die Kosten einer Psychotherapie werden durch die Beihilfestellen üblicherweise anteilig übernommen. Bitte informieren Sie sich im Voraus über die geltenden Formalitäten für die Genehmigung.

 

Selbstzahler

Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit die Kosten für die Psychotherapie Ihres Kindes als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall benötigen Sie keine Kostenzusagen Ihrer Krankenversicherung. Außerdem werde keine Daten an Ihre Krankenversicherung übermittelt. Monatlich erhalten Sie eine Rechnung über die erfolgte Behandlung, wobei sich mein Honorar nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP/GOÄ) richtet.

 

Gesetzliche Krankenversicherung

Als gesetzlich Versicherte haben Sie die Möglichkeit als Selbstzahler behandelt zu werden oder im Rahmen eines sogenannten „Kostenerstattungsverfahrens“, dass Sie ausschließlich in Rücksprache mit Ihrer Krankenversicherung klären müssen.

 

Jugendamt

Werden die Kosten vom für Ihren Wohnbezirk zuständigen Jugendamt übernommen, wird die Therapie als Hilfe zur Erziehung nach § 27 Abs. 3 oder als Eingliederungshilfe nach § 35a nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz, SGB VIII eingeleitet und beantragt.
Im ersten Schritt prüft hier der Fachdienst, ob ein Therapiebedarf vorliegt.

 

Den Umfang einer Psychotherapie übernimmt je nach Versicherung Ihre Krankenversicherung. Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP/GOÄ).